– Wie meinst du das, dass die Wohnung nicht aufteilbar sein soll? Ich habe fix damit gerechnet, nach der Hochzeit meinen Anteil zu bekommen … – beschwerte sich mein Mann und meinte damit ausgerechnet jene Wohnung, die ich lange vor unserer Ehe erworben hatte.
Für Anna kam die gerichtliche Zustellung zur Scheidung nicht überraschend. Das letzte Jahr mit Lukas hatte sich angefühlt wie ein langsames Verglühen. Seine ständigen Überstunden, die kühle Art, dieser abwesende Blick – all das hatte keinen Zweifel mehr gelassen. Vor einem Monat war er schließlich heimgekommen, hatte wortlos seine Sachen in Koffer gepackt und erklärt, er habe „jemanden kennengelernt“ und es sei „so ehrlicher“. Ehrlicher. Ein seltsames Wort für Verrat.
Sie hatte ihn nicht aufgehalten. Der Schmerz war dumpf gewesen, wie ein alter, nie ganz verheilter Stoß, doch daneben hatte sich auch Erleichterung breitgemacht. Endlich musste sie nicht mehr so tun, als wäre alles in Ordnung, keine Gespräche mehr erzwingen, nicht länger die Schuld bei sich suchen. Es war vorbei.
Anna lebte in ihrer eigenen Wohnung – einer großzügigen, hellen Zweizimmerwohnung, die sie Jahre vor der Begegnung mit Lukas von ihren Eltern geerbt hatte. Diese vier Wände waren stets ihr Rückzugsort gewesen, ihr sicherer Hafen. Nach seinem Auszug wurde die Wohnung Schritt für Schritt wieder ganz ihre. Sie begann Dinge umzusetzen, für die nie Zeit geblieben war: Im Schlafzimmer brachte sie neue Tapeten an, und sie kaufte sich jenen bequemen Fauteuil, den sie schon lange im Auge gehabt hatte. Sie richtete sich ihr Leben neu ein.
Eine Woche nach Zustellung der Klage meldete sich Lukas telefonisch. Seine Stimme klang sachlich, beinahe geschäftsmäßig.

— Servus, Anna. Wir sollten uns zusammensetzen und die Aufteilung besprechen. Ohne Anwälte, damit wir uns die Kosten sparen.
Sie stimmte zu. Ein Teil von ihr wollte glauben, dass sie zumindest diesen Schritt zivilisiert hinter sich bringen konnten.
Sie trafen einander in einem Café. Lukas erschien mit einer Mappe unter dem Arm, als ginge es um eine Firmenbesprechung.
— Also, begann er und schlug die Unterlagen auf, — zum gemeinsamen Besitz. Das Auto bleibt bei mir, ich nutze es ja. Die Garage gehört dir, wir können sie schätzen lassen und meinen Anteil gegenrechnen. Und das Wochenendhaus …
Über zehn Jahre Ehe sprach er, als würde er die Bilanz eines gescheiterten Betriebs vorlesen. Anna spürte, wie sich in ihrer Brust alles zusammenzog, doch sie blieb gefasst.
— Und natürlich die Wohnung, sagte er schließlich und kam zum Kern der Sache.
— Was ist mit der Wohnung? fragte sie ruhig.
— Die teilen wir, wie es das Gesetz vorsieht.
— Lukas, die Wohnung gehört mir allein. Ich habe sie vor unserer Ehe besessen. Sie zählt nicht zum ehelichen Vermögen. Gesetzlich ist das eindeutig geregelt.
Er sah sie an. Kein Anflug von Verlegenheit war in seinem Blick zu erkennen, nur kühle, hartnäckige Unzufriedenheit.
— Wie bitte, nicht aufteilbar? empörte er sich. — Ich bin doch davon ausgegangen, dass mir nach der Hochzeit ein Anteil zusteht!
Anna starrte ihn an. „Davon ausgegangen.“ Offenbar hatte er schon bei der Eheschließung gerechnet und kalkuliert.
— Und wie groß sollte dieser Anteil sein, Lukas? fragte sie so beherrscht wie möglich.
— Na die Hälfte, was denn sonst! Seine Stimme wurde lauter. — Zehn Jahre habe ich dort gewohnt! Ich habe die Betriebskosten gezahlt! Ich habe Glühbirnen gewechselt und den tropfenden Wasserhahn repariert! Ich habe Zeit und Kraft investiert! Soll das alles nichts wert sein?
— Das nennt man wohl Ehe, erwiderte sie trocken. — Ich habe gekocht, gewaschen, geputzt. Soll ich dir dafür im Nachhinein eine Rechnung legen?
— Hör auf mit dem Theater! fuhr er sie an und schlug mit der Hand auf den Tisch. — Das ist etwas anderes! Ich bin der Mann gewesen, ich habe in das Hauptvermögen investiert! Ich bin davon ausgegangen, dass wir im Fall einer Scheidung als vernünftige Menschen die Wohnung verkaufen und den Erlös gerecht aufteilen.
