„Die Wohnung habe ich auf meine Mutter überschreiben lassen, und das Geld ist bei meiner Schwester gelandet!“ höhnte er, während Anna fassungslos am Fenster stand

Das heimelige Nest fühlte sich verräterisch und ungerecht.
Geschichten

Danach schwieg Anna. Lukas kochte innerlich, doch er hatte niemanden, mit dem er wirklich streiten konnte. Seine Frau verweigerte schlicht jedes Gespräch, als hätte sie eine unsichtbare Wand zwischen ihnen hochgezogen.

Während Lukas sich ärgerte, wurde Anna tätig. Sie vereinbarte einen Termin bei einer Rechtsanwältin und liess sich ausführlich beraten. Bis dahin hatte sie bereits alles zusammengesucht, was irgendwie von Bedeutung sein konnte: Kontoauszüge, den Grundbuchsauszug, den Kaufvertrag, Zahlungsbestätigungen, Belege und sonstige Unterlagen.

Die Anwältin nahm sich Zeit und prüfte jedes einzelne Dokument sorgfältig.

— Die Sache ist unangenehm, aber keineswegs aussichtslos — sagte sie schliesslich. — Die Wohnung ist während der Ehe angeschafft worden, richtig?

— Ja.

— Dann handelt es sich grundsätzlich um gemeinsam erworbenes Vermögen. Ohne Zustimmung des anderen Ehepartners kann so eine Liegenschaft nicht einfach übertragen werden. Wenn Ihr Mann Ihre Unterschrift gefälscht hat, ist das ein sehr starkes Argument, um das Geschäft anzufechten.

— Und was ist mit dem Geld vom Konto?

— Auch das fällt unter gemeinsames Vermögen. Selbst wenn das Konto auf beide gelaufen ist, hätte das Geld nur für familiäre Zwecke verwendet werden dürfen. Wenn er es seiner Schwester gegeben hat, ohne dass Sie einverstanden waren, kann man von einer zweckwidrigen Verwendung der Familienersparnisse sprechen. Dafür lässt sich Ersatz verlangen.

Anna nickte langsam. Zum ersten Mal seit Tagen hatte sie das Gefühl, dass sich ein klarer Weg vor ihr abzeichnete.

— Was muss ich jetzt tun?

— Wir bringen eine Widerklage ein — erklärte die Anwältin. — Wir beantragen, dass die Schenkung für unwirksam erklärt wird, verlangen die Aufteilung des Vermögens und fordern Schadenersatz. Ausserdem beantragen wir ein graphologisches Gutachten zur Unterschrift. Das dauert, aber Ihre Chancen stehen gut.

— Wie lange ungefähr?

— Drei bis vier Monate müssen Sie rechnen. Vielleicht auch ein halbes Jahr, je nachdem, wie ausgelastet das Gericht ist.

— Gut — sagte Anna fest. — Dann fangen wir an.

Die Anwältin bereitete sämtliche Schriftsätze vor. Anna unterschrieb, wo es nötig war, und bezahlte die Gebühren. Das Geld nahm sie von ihrem eigenen Konto, auf dem sie eigentlich für Tobias’ Ausbildung und für die Renovierung gespart hatte. Doch jetzt war es keine Ausgabe mehr, sondern eine Investition: in ihre Zukunft und in die Zukunft ihres Sohnes.

Der erste Gerichtstermin wurde für Anfang Dezember angesetzt. Es handelte sich zunächst nur um eine vorbereitende Verhandlung. Die Richterin sah die Akten durch und hörte beide Seiten an.

Lukas erschien allein. Ohne Rechtsanwalt. Er war überzeugt gewesen, dass alles rasch und unkompliziert ablaufen würde. Die Ehe würde geschieden, die Wohnung bei seiner Mutter bleiben, das Geld bei seiner Schwester. Anna sollte am Ende mit leeren Händen dastehen, genau so, wie er es sich zurechtgelegt hatte.

Doch schon nach wenigen Minuten merkte er, dass die Sache ganz anders lief, als er erwartet hatte.

— Herr Solovjov — wandte sich die Richterin an ihn — Sie behaupten also, die Wohnung gehöre Ihrer Mutter?

— Ja. Ich habe einen Schenkungsvertrag gemacht.

— Liegt eine Zustimmung Ihrer Ehefrau zur Übertragung der Wohnung vor?

— Ja, natürlich.

Die Richterin blätterte in den Unterlagen.

— Hier befindet sich tatsächlich eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung. Allerdings bestreitet Frau Solovjov, dass die Unterschrift von ihr stammt. Daher wird ein schriftvergleichendes Sachverständigengutachten eingeholt.

Lukas wurde blass.

— Wozu denn? Die Unterschrift ist doch da.

— Sie ist vorhanden, aber sie wird bestritten — erwiderte die Richterin sachlich. — Das Gutachten wird klären, ob sie echt ist.

Nun erhob sich Annas Anwältin.

— Frau Richterin, ich möchte ergänzend darauf hinweisen, dass die Wohnung während der aufrechten Ehe erworben wurde. Nach der Rechtslage handelt es sich daher um eheliches Gebrauchsvermögen beziehungsweise gemeinsam geschaffenes Vermögen. Selbst wenn die Zustimmung echt gewesen wäre, müsste eine unentgeltliche Übertragung an eine dritte Person besonders geprüft werden. Eine Schenkung des gemeinsamen Vermögens ohne Ausgleich für den anderen Ehepartner kann dessen Rechte erheblich verletzen und deshalb für unwirksam erklärt werden.

Die Richterin nickte knapp.

— Wird zur Kenntnis genommen. Herr Solovjov, erklären Sie bitte ausserdem, wohin die Gelder vom gemeinsamen Konto geflossen sind.

Lukas rutschte unruhig auf seinem Sessel hin und her.

— Ich habe das Geld abgehoben.

— Zu welchem Zweck?

— Ich habe es meiner Schwester gegeben. Für den Aufbau ihres Geschäfts.

— Das heisst, Sie haben Familienersparnisse ohne Zustimmung Ihrer Ehefrau zugunsten einer dritten Person verwendet?

— Das war auch mein Geld!

— Aber ebenso das Geld Ihrer Frau — stellte die Richterin ruhig fest. — Um welche Summe handelt es sich?

Annas Anwältin nannte den Betrag. Lukas verzog das Gesicht, bestätigte ihn aber.

— Frau Solovjov verlangt die Rückzahlung der Hälfte dieser Summe — fügte die Anwältin hinzu. — Das Geld wurde ohne ihre Zustimmung und nicht für Bedürfnisse der Familie verwendet.

Die Richterin ordnete an, dass Lukas’ Schwester Claudia zur nächsten Verhandlung geladen werde, um eine Erklärung abzugeben. Zudem bestellte sie einen Sachverständigen für die Prüfung der Unterschrift und vertagte die inhaltliche Verhandlung auf Jänner.

Lukas verliess das Gerichtsgebäude mit finsterer Miene. Kaum war er draussen, rief er seine Mutter an.

— Mama, wir haben ein Problem. Sie wollen die Schenkung kippen.

— Wie bitte? — fragte Barbara erschrocken. — Lukas, du hast doch gesagt, dass alles in Ordnung ist!

— Es ist auch alles in Ordnung. Aber Anna verlangt ein Gutachten. Sie behauptet, sie habe die Zustimmung nie unterschrieben.

— Und was passiert jetzt?

— Keine Ahnung. Und wegen des Geldes machen sie auch Druck. Sie sagen, ich hätte die gemeinsamen Ersparnisse ohne ihre Zustimmung ausgegeben.

Barbara schwieg einen Moment.

— Lukas, bist du sicher, dass du das alles richtig gemacht hast? Vielleicht hat der Notar etwas falsch verstanden?

— Dafür ist es jetzt zu spät — knurrte ihr Sohn. — Wir müssen überlegen, was wir tun.

Barbara schlug vor, mit Claudia zu reden. Vielleicht könne seine Schwester das Geld zurückgeben, dann wäre wenigstens ein Teil des Problems gelöst.

Lukas rief Claudia sofort an. Er erklärte ihr die Lage und bat sie, wenigstens die Hälfte der Summe zurückzuzahlen.

— Sag einmal, Luki, spinnst du? — fragte Claudia fassungslos. — Ich habe das Geld längst ausgegeben! Ich habe ein Geschäftslokal gemietet, Geräte angeschafft und jemanden für die Arbeiten bezahlt. Von welchem Geld redest du überhaupt?

— Claudia, ich muss Anna Schadenersatz zahlen! Wenn du nichts zurückgibst, muss ich das irgendwo auftreiben!

— Das ist dein Problem — sagte Claudia kühl. — Du hast mir das Geld gegeben. Für mein Geschäft. Was soll jetzt die Beschwerde?

— Claudia, ich bin dein Bruder!

— Und weiter? Ich habe dich nicht gezwungen, mir etwas zu geben. Du hast es von dir aus angeboten. Du hast gesagt, das seien deine Ersparnisse und du willst mir helfen. Wenn jetzt herauskommt, dass das Geld gemeinsam war und deine Frau nichts davon gewusst hat, dann ist das deine Verantwortung, nicht meine.

Damit legte sie auf. Lukas blieb mit seinem Problem allein zurück.

Das Gutachten zur Unterschrift dauerte rund einen Monat. Das Ergebnis überraschte Anna nicht: Die Unterschrift stammte nicht von ihr. Der Sachverständige hielt fest, dass das Dokument von einer anderen Person unterzeichnet worden war, höchstwahrscheinlich von Lukas selbst, der versucht hatte, Annas Schriftbild nachzuahmen.

Bei der Verhandlung im Jänner verlas die Richterin das Ergebnis des Gutachtens.

— Die Schenkung ist unwirksam — erklärte sie. — Die Zustimmung der Ehefrau war gefälscht. Damit liegt ein Grund vor, den Vertrag für nichtig zu erklären. Die Wohnung fällt zurück in das gemeinsame Vermögen der Ehegatten.

Lukas sass bleich da und presste die Hände zu Fäusten.

— Darüber hinaus — fuhr die Richterin fort — ist Herr Solovjov verpflichtet, Frau Solovjov die Hälfte jener Summe zu ersetzen, die er ohne ihre Zustimmung vom gemeinsamen Konto abgehoben und nicht für familiäre Zwecke verwendet hat. Die Zahlung hat binnen drei Monaten zu erfolgen.

— Aber ich habe so viel Geld nicht! — platzte es aus Lukas heraus.

— Das ist Ihre Angelegenheit — antwortete die Richterin trocken. — Frau Solovjov kann, falls keine Zahlung erfolgt, die gerichtliche Exekution beantragen.

Danach kam die Richterin auf die Scheidung und die Aufteilung des Vermögens zu sprechen.

Hedis Stube